Was ist medizinische Vorsorge? Was ist medizinische Rehabilitation?
Mütter-Kuren und Mutter-Kind-Kuren sind grundsätzlich stationäre Gesundheitsmaßnahmen. Sie können von der Mutter alleine oder gemeinsam mit den Kindern wahrgenommen werden. Sie sind nach § 24 (Vorsorge) oder § 41 (Rehabilitation) SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Vater-Kind-Kuren und Mutter-Kind-Kuren sind gleichgestellt. Die Maßnahmen sind auf die spezifischen Bedürfnisse von Müttern und Vätern und deren Kinder ausgerichtet.
Der Gesetzgeber spricht nicht mehr von Kuren, sondern von Maßnahmen zur Vorsorge oder Rehabilitation. Seit der Gesundheitsreform 2007 sind Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen Pflichtleistungen der Krankenkassen. Das heißt, dass die Maßnahmen, wenn sie medizinisch notwendig sind, von den Krankenkassen zu leisten sind. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Maßnahmen bis auf den sogenannten Eigenanteil von 10 Euro pro Tag. Je nach Einkommen kann sich dieser Betrag reduzieren.
Maßnahmen
Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet Maßnahmen der
- Vorsorge, die eine Schwächung der Gesundheit beseitigen, eine Krankheit verhüten, deren Verschlimmerung vermeiden oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenwirken sollen;
- Rehabilitation, die eine bereits bestehende Krankheit, deren Folgeschäden, Beeinträchtigungen oder Behinderungen beseitigen oder mindern sollen.
Zur Durchführung stehen Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes oder sogenannte "gleichartige Einrichtungen" (Einrichtungen der Krankenkasse oder Einrichtungen eines gewerblichen Klinikbetreibers) zur Verfügung.