Zum Inhalt springen

Konkrete Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen:Vergangenen Freitag wurde das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet

Die Anrufung vom Vermittlungsausschuss wurde abgelehnt: Dies bedeutet • keine Beibehaltung der vollständigen Refinanzierung tariflicher Personalkostensteigerungen sowie • keine Rücknahme der vorgesehenen Begrenzung der Vergütungsentwicklung auf die Grundlohnrate inklusive 1%-Abschlag. Für die Jahre 2027 bis 2029 werden Vergütungssteigerungen grundsätzlich nur bis zur Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunkts berücksichtigt. Übersteigen Tarifabschlüsse diese Grenze, werden die darüberhinausgehenden Tarifsteigerungen künftig lediglich zu 50 Prozent refinanziert. Auf Verlangen der Krankenkassen müssen Einrichtungen die tatsächlichen Tarifsteigerungen nachweisen.
Datum:
Veröffentlicht: 14.7.26
Von:
KAG Berlin

Mit der Entscheidung des Bundesrates ist davon auszugehen, dass das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung weiter umgesetzt wird. Die damit verbundenen finanziellen Belastungen und Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen bleiben bestehen.

Auch das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) verfolgen wir weiterhin aufmerksam. Die dort vorgesehenen Änderungen können mittelbar Auswirkungen auf Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für pflegende Angehörige haben. Dies betrifft insbesondere geplante Anpassungen im Leistungsrecht der Pflegeversicherung, unter anderem im Bereich der Kurzzeitpflege.

Für Patient*innen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ist insbesondere die Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlungen für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen relevant. Ab 2027 steigen diese von 10 Euro auf 15 Euro pro Tag.