Konkrete Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen:Vergangenen Freitag wurde das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet
Mit der Entscheidung des Bundesrates ist davon auszugehen, dass das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung weiter umgesetzt wird. Die damit verbundenen finanziellen Belastungen und Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen bleiben bestehen.
Auch das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) verfolgen wir weiterhin aufmerksam. Die dort vorgesehenen Änderungen können mittelbar Auswirkungen auf Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für pflegende Angehörige haben. Dies betrifft insbesondere geplante Anpassungen im Leistungsrecht der Pflegeversicherung, unter anderem im Bereich der Kurzzeitpflege.
Für Patient*innen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ist insbesondere die Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlungen für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen relevant. Ab 2027 steigen diese von 10 Euro auf 15 Euro pro Tag.