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Mütter-Kuren

Zielgruppe

Dieses Angebot richtet sich an Frauen in Familienverantwortung, für die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist. Es gibt noch acht Häuser im Rahmen der Müttergenesung, die sich auf dieses frauenspezifische Angebot spezialisiert haben. Alle Kliniken arbeiten nach einem ganzheitlichen Konzept, das sowohl die körperlichen Erkrankungen als auch die psychosozialen Belastungsfaktoren aus dem familiären Umfeld berücksichtigt. Ist man ungebunden und die Kinder schon erwachsen, so ist eine Mütter-Kur eine ideale Kurform.

Vorteile einer Mütter-Kur

  • Geschlossene Anreise und damit Gelegenheit, die anderen Kurteilnehmerinnen kennen zu lernen.
  • Frauenspezifische Ausrichtung des Hauses.

Frauen, die noch in der Erziehungsverantwortung sind, brauchen eine Auszeit von der Familie, um wieder Kräfte sammeln zu können, gesund zu werden und dann mit vollem Einsatz wieder für die Familie bereit zu sein. Bedenken Sie, dass die Mitnahme von Kindern den Erfolg einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme einschränken kann.

Vor der Beantragung sollte man daher überlegen, welche Kurform infrage kommt.

  • Ist die Trennung vom häuslichen Umfeld für den Gesundungsprozess hilfreich?
  • Sind die Kinder schon älter und kommen allein zurecht? Wäre es möglich mit der Unterstützung durch eine Familienpflegerin?
  • Sind die Kinder gesund und besteht die Möglichkeit, die Kinder von Familienmitgliedern versorgen zu lassen?

Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, dann sprechen Sie mit der Beratungsstelle. Sie hilft auch bei der Beantragung und Vermittlung einer Familienpflegerin.

Familienpflege

Während einer Mütter-Kur hat die Familie Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

Seit 1. Januar 2004 sind auch für die Familienpflege Zuzahlungen zu erbringen; mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Kalendertag des Einsatzes.

Versorgung der Kinder durch Angehörige

Wenn die Versorgung der Kinder durch Verwandte erfolgt, übernimmt die Krankenkasse evtl. Lohnersatzzahlungen, bei Versorgung der Kinder durch Nachbarn übernimmt auch hier die Krankenkasse eine Entschädigung.