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Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur

Zielgruppe

Rund um die Uhr im Einsatz, gefordert von Kindern, Familie und im Beruf, da bleibt die eigene Gesundheit schnell auf der Strecke. Andauernde Erschöpfung, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, innere Unruhe, Essstörungen, Rückenschmerzen, Probleme in der Ehe / Partnerschaft, Probleme mit den Kindern, kranke Kinder sind die Folgen. Bei Müttern (und Vätern) kommt oft alles zusammen. Dann ist es einfach zu viel.

Wieder gesund werden, den Alltagsanforderungen gewachsen zu sein, neue Kraft schöpfen, das können Sie bei einer Kur für Mütter, für Mütter mit ihren Kindern sowie Väter mit ihren Kindern.

Für Mütter oder Väter, die minderjährige Kinder (in der Regel bis 12 Jahre) versorgen, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kind/ ihren Kindern an einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen.

Für Väter gibt es in einigen Einrichtungen des Müttergenesungswerkes die Möglichkeit, zu ausgewählten Terminen an einer Maßnahme teilzunehmen. Die Kriterien entsprechen denen der Mutter-Kind-Kur. Der Beratungsstelle liegen die Termine vor.

Beantragung

Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ist möglich für

  • Versicherte, die leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkelkinder aktuell erziehen und betreuen.
  • Mütter/Väter (mit ihren Kindern) bei psychischen, psychosomatischen und somatischen Störungen und Erkrankungen.
  • Mütter/Väter (mit ihren Kindern) mit erheblichen Risikofaktoren im persönlichen Lebensstil und in der Mutter-/Vater-Kind-Beziehung

Wenn Sie sich entschlossen haben, eine entsprechende Maßnahme bei der Krankenkasse zu beantragen, dann benötigen Sie für jede Person, die an einer Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme teilnimmt, ein eigenes Attest.

Es werden unterschiedliche Atteste, je nach Krankenkasse, verlangt. Die Beratungsstelle hilft. Lassen Sie die Atteste vom Haus- oder Facharzt ausfüllen. Das Originalattest geht an die Krankenkasse, eine Kopie geben Sie an die Beratungs- und Vermittlungsstelle. Eine Kopie behalten Sie als Antragsteller(in).

Die Beratungsstelle hilft bei diesen Aufgaben und steht bei Fragen gerne zur Verfügung. Sie sind mit den kassenspezifischen Antragsverfahren vertraut.